Erlass des Umweltministeriums NRW zu Bremsenfallen

Laut Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e. V. (VFD) sieht man seit ein paar Jahren auf Pferdekoppeln große schwarze Bälle am Galgen mit „Regenhut“. Diese Bremsenfallen (Tabaniden-Fallen, von Pferdebremse Tabanus sudeticus), deren Wärme abstrahlender Ball sich leicht im Luftzug bewegt, soll den Bremsen ein Pferd vorgaukeln. Sie fangen allerdings überwiegend andere Insekten. Stehen 10 Pferde im Wirkungsbereich der Falle, so beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bremse sich „irrt“ nur noch 9 %.

Über einen Zeitraum von 21 Wochen wurden mehrere Bremsenfallen an verschiedenen Standorten in NRW analysiert. Das erschreckende Ergebnis:

  • mehr als 50.000 gefangene Individuen, davon nur etwa 2.000 Bremsen!
  • es wurden u.a. mehr als 400 Schmetterlinge und 70 Wildbienen gefangen!

Ein Nutzen für die Pferde dürfte dann nicht mehr gegeben sein. Ohne selektiven Fang verstoßen diese Fallen möglicherweise gegen den Artenschutz-Paragraphen 44 im BNatSchG.

Fazit: Bremsenfallen sind keine selektive Fangmethode und verstoßen gegen das Fang- und Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes. Zudem ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten mit Fallen nachzustellen (Bundesartenschutzgesetz).
Das NRW-Umweltministerium hat diese Erkenntnisse zum Anlass genommen, Vollzugshinweise für die Unteren Naturschutzbehörden zu erlassen. Sie sollen sicherstellen, dass vor allem in Nationalparks, FFH- oder Naturschutzgebieten keine Bremsenfallen aufgestellt werden. In allen anderen Gebieten soll der Einsatz von Bremsenfallen auf die Zeit zwischen 01.06. bis 15.09. beschränkt werden.

Unsere Bitte an alle verantwortungsvollen VFD-ler*innen:
Baut bitte eure Bremsenfallen ab und überlegt euch gut, ob sie im nächsten Jahr wieder aufgestellt werden sollen.

Weitere Infos findet ihr hier:
Zwischenbericht des VFD Projekt „Insektensterben + Bremsenfallen“
PDF: Runderlass Einsatz von Bremsenfallen

Quelle: vfdnet.de