Versicherungen: Die wichtigsten Fakten zur Tierhalterhaftpflicht
Deckungssumme, Fremdreiterhaftpflicht und Versicherungszeitpunkt im Überblick
Warendorf (fn-press). In Deutschland ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung für sein Pferd abzuschließen. Aber was, wenn das Pferd einen Schaden verursacht? Dann können Pferdehalter auf hohen Kosten sitzenbleiben. Der Jahresbeginn ist ein guter Anlass, sich über die Versicherungen für Pferd und Reiter Gedanken zu machen, deshalb stellt die FN eine Woche lang Informationen rund um das Thema Versicherung zusammen.
„Die wichtigste Versicherung rund ums Pferd ist die Haftpflichtversicherung. Pferde und ihr Verhalten sind nicht kalkulierbar, niemand weiß, was bei einem Fluchttier passiert. Man kann das bravste Pferd haben und es kommt trotzdem zu unvorhersehbaren Dingen“, sagt Thoms Lehmann von der R+V.
Die wichtigsten Fakten zur Haftpflichtversicherung im Überblick:
Deckungssumme: Es sollten etwa 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einberechnet werden. Allerdings sind auch höhere Versicherungssummen möglich.
Versicherungszeitpunkt: Bis zum Zeitpunkt des Absetzens von der Mutterstute, spätestens jedoch am Ende des ersten Lebensjahres, wird die Haftpflichtversicherung für ein Pferd notwendig. Vorher sind Fohlen meistens über die Stute versichert.
Reitpferde: Mit Anreiten eines jungen Pferdes verändert sich das Risiko und damit auch der Versicherungsbeitrag. Wer beginnt, sein Pferd zu reiten, sollte das dem Versicherer mitteilen.
Fremdreiter: Eine Haftpflichtversicherung sollte Ansprüche fremder Reiter mit abdecken. Sollte sich eine fremde Person auf das Pferd setzen, sollte diese in der Versicherung mit eingeschossen sein, sonst kann es zu hohen Kosten kommen, die der Versicherungsnehmer allein tragen muss.
Bei konkreten Fragen zum Thema steht auch die Mailadresse versicherungsberatung@fn-dokr.de zur Verfügung. Dort beantwortet die FN kostenlos Versicherungsfragen. sta
Quelle: Pferd-aktuell.de